Attendorn weist auf begrenzte Aufnahmekapazität hin

15. Januar 2016

Fluechtlingsunterkunft-Rundturnhalle-Attendorn

Der Rat der Hansestadt Attendorn hat entschieden, bis Ende Juli Unterbringungsmöglichkeiten für noch 250 weitere Asylbewerber und Flüchtlinge zu schaffen. Damit sieht der Rat mit Unterbringungsmöglichkeiten für dann insgesamt 840 Personen die Kapazitätsgrenze für Attendorn erreicht. Der Grund ist nicht, dass Attendorn sich gegen die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen sperrt. Ein weiterhin ungebremster Zustrom wird aber unsere Kommune überfordern; sozial und räumlich sind die Ressourcen endlich. Vor allem im Interesse einer gelingenden Integration halten Rat und Verwaltung es für richtig, die Grenze von 840 nicht zu überschreiten und keine auf Dauer ungeeigneten Unterkünfte in Turnhallen (Quelle des Fotos: attendorner-geschichten.de) oder Zeltstädten zu schaffen. Solche Unterkünfte schaffen nur Frust sowohl bei den Ankommenden wie bei den Einheimischen. Der Rat der Stadt hat mich beauftragt, diese Überlegungen auch Entscheidungsträgern in Bund und Land mitzuteilen. Die diesbezügliche Presseerklärung der Stadt hänge ich untenstehend an.

 

Flüchtlingssituation in Attendorn: Stadtverordnetenversammlung trifft richtungsweisende Entscheidungen

Sondersitzung des Stadtrates am 11. Januar 2016 mit vielen Ergebnissen

 

In einer Sondersitzung hat sich die Stadtverordnetenversammlung Attendorn am 11. Januar 2016 intensiv mit der Flüchtlingssituation in der Hansestadt auseinandergesetzt.

 

In der von großer Sachlichkeit, Ehrlichkeit und Offenheit geprägten Debatte wurde die von großem ehrenamtlichem Engagement getragene Aufnahme und Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen in der Hansestadt Attendorn ausdrücklich begrüßt. Allerdings wurde auch festgestellt, dass die enorme Zahl der Flüchtlinge alle staatlichen Einrichtungen und auch die Gesellschaft zunehmend überfordert.

 

So zeichnet sich in Attendorn ab, dass sich die Flüchtlingszuweisungen trotz der von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen in einer Größenordnung von rd. 25 Flüchtlingen je Woche ungebremst fortsetzen. Hinzukommen noch hohe temporäre Zusatzzuweisungen aufgrund der Aufgabe der Rundturnhalle als Notunterkunft des Landes. Dies bedeutet, dass die Hansestadt Attendorn immer schneller weitere Unterkünfte in großer Anzahl schaffen muss.

 

Völlig unabhängig von der Finanzierbarkeit dieser Maßnahmen wurde im Rat diskutiert, wie es gelingen soll, diesen Wettlauf zwischen Flüchtlingszuweisungen und Schaffung von immer neuen Unterbringungsmöglichkeiten überhaupt noch zu gewinnen. Dabei wurde deutlich, dass der heimische Wohnungsmarkt kaum noch Unterbringungsmöglichkeiten bietet und es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten immer schwieriger wird, noch geeignete Standorte für gesellschaftspolitisch verträgliche Unterkünfte zu finden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Hansestadt Attendorn den vielen Flüchtlingen keine nachhaltigen Integrationsperspektiven bieten kann, solange immer neue Zuweisungen erfolgen. Die bereits eingetretene Folge ist, dass enttäuschte Flüchtlinge in qualitativ immer schlechteren Wohnräumen untergebracht werden müssen, während die Akzeptanz für die Aufnahme von Flüchtlingen bei den Bürgerinnen und Bürgern, die letztlich die Integrationsarbeit zu leisten haben, stetig abnimmt. Bei einer weiter steigenden Zahl von Asylbewerbern müssen immer höhere Qualitätseinbußen bei Unterbringung und Betreuung hingenommen werden. Die Belegung von Sporthallen für Zwecke der dauerhaften Flüchtlingsunterbringung wird aufgrund ihrer mangelnden Sozialverträglichkeit für nicht vertretbar gehalten. Rat und Verwaltung sehen sich aufgrund dieser Alarmsignale in der besonderen Verantwortung gegenüber allen Beteiligten, den entstandenen Teufelskreislauf zu durchbrechen und damit die sich deutlich abzeichnende Spaltung der gesellschaftlichen Strukturen in der Hansestadt Attendorn zu verhindern.

 

Eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen wird auch im Hinblick auf die Integrationsbemühungen um die bisher angekommenen Flüchtlinge befürwortet. Die Wichtigkeit einer Fortsetzung der bisherigen dezentralen Unterbringung sowie sprachlicher, beruflicher und sozialer Integrationsangebote wurden in der Sitzung betont, gleichzeitig aber auch eine Gefährdung der bisherigen Bemühungen durch ständig steigende Fallzahlen.

 

Nach eingehender Abwägung aller Fakten ist die Stadtverordnetenversammlung daher zu dem Entschluss gekommen, dass in Attendorn sozial- und gesellschaftsverträgliche Kapazitäten für die Unterbringung von maximal bis zu 840 Flüchtlingen geschaffen werden können. Konkret bedeutet dies, dass zu den bis Ende März fertig gestellten rd. 590 Unterbringungsplätzen bis Juli 2016 dann nochmals zusätzlich rd. 250 Belegungsmöglichkeiten geschaffen werden. Nach Auffassung von Politik und Verwaltung ist es nur noch möglich, die vorstehende Gesamtzahl von Flüchtlingen menschenwürdig in Attendorn unterzubringen und auch dauerhaft in die städtischen Gesellschaftsstrukturen einzubinden. Weitere Flüchtlinge können aufgenommen werden, wenn durch einen zügigeren Abschluss der Asylverfahren Unterbringungskapazitäten frei werden. Der Bund ist hier gefordert, seine diesbezüglichen Versprechen endlich wirksam umzusetzen.

 

Im Wesentlichen wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Die Stadtverordnetenversammlung der Hansestadt Attendorn nimmt zur Kenntnis, dass es keine gesicherten Erkenntnisse darüber gibt, wie sich die Flüchtlingszuweisungen im Jahr 2016 entwickeln werden und dass bei Anhalten der derzeitigen Zuweisungsgeschwindigkeit von durchschnittlich 25 Personen pro Woche die geschaffenen Unterbringungsmöglichkeiten spätestens im März 2016 erschöpft sind.

 

  • Es können bis Ende Juli 2016 nur noch sozialverträgliche Unterbringungsmöglichkeiten für maximal 250 Flüchtlinge geschaffen werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, durch Anmietung oder den Ankauf privater Gebäude, die Errichtung von Massivgebäuden oder im Notfall durch die Aufstellung weiterer Container zu versuchen, diese Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen Gespräche mit der Wohnungsgenossenschaft im Kreis Olpe, Südsauerland eG, geführt werden, um zusammen mit diesen Bauprojekten in Attendorn für die kommenden Jahre “auf den Weg zu bringen”. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Finanzierung dieser Maßnahmen durch Förderprogramme, die das Land NRW und der Bund derzeit auflegen oder aufgelegt haben, unterstützt werden kann. Ferner soll bis zum Sommer 2016 konzeptionell mit Unterstützung eines externen Dienstleisters auf Basis des Leerstandkatasters und weiterer noch zu ermittelnder Parameter eine Wohnraumbedarfsprognose für die Hansestadt Attendorn erarbeitet werden. Zudem sollen bis Sommer 2016 konzeptionell neue Wohnformen erarbeitet werden, insbesondere zur Begegnung besonderer Bedarfe (Kleinwohnungen mit diversen Serviceleistungen) vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der Anforderungen der heimischen Industrie.
  • Die Stadtverordnetenversammlung der Hansestadt Attendorn beauftragt den Bürgermeister, gegenüber dem Bund, dem Land und den sonstigen Aufsichtsbehörden auf die begrenzten Kapazitäten in Attendorn von max. 840 Personen hinzuweisen und daher eine dauerhafte und nachhaltige Reduzierung der Flüchtlingszahlen einzufordern.

 

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