Stellungnahme zum Thema Sanierungsrecht

29. Januar 2016

Stadtbild A-tendorn

Die Hansestadt Attendorn nimmt zu den in den letzten Tagen in der Lokalausgabe der Westfalenpost erschienenen Artikel „Kein Platz für den Steinmetz“ und „Kaufen, mieten, pachten“ wie folgt Stellung:

Dass die Artikel, besonders die Überschriften Emotionen hervorrufen, war zu erwarten. Aber worüber wird hier eigentlich berichtet? Sanierungssatzungen sind für die meisten eine fremde und unbekannte Materie.

Aber ist das wirklich etwas Neues? In Teilen der Innenstadt Attendorns existierten bereits über 30 Jahre mehrere Sanierungssatzungen mit allen rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten, ohne dass es zur Gängelung von Grundstückseigentümern gekommen wäre. Tatsächlich war dieses Rechtsinstrument nötig, um Flächen wie die östliche Innenstadt oder den Bereich der Fußgängerzone in der Kölner Straße zu sanieren.

Generell ist eine Sanierungssatzung ein Instrument des Bundesgesetzgebers für die Gemeinden, ihre Städte zukunftssicher aufstellen zu können und negativen Entwicklungen entgegenzuwirken – also nicht Attendorn-spezifisch.

Für die Zukunft unserer Stadt werden in den nächsten sechs Jahren über 30 Mio. Euro investiert. Die Aufstellung einer Sanierungssatzung ist ein wichtiger Beitrag für die Bewilligung von etwa 10 Mio. Euro Fördermitteln. Grundlage der Investitionen ist das Innenstadtentwicklungskonzept mit seiner ganzheitlichen Betrachtung des Stadtkerns. Oberstes Ziel ist die Belebung und Stärkung der Einzelhandelsstrukturen und der Aufenthaltsqualität.

In einem intensiven öffentlichen Beteiligungsprozess mit teilweise über 300 interessierten Bürgerinnen und Bürgern je Veranstaltung und über 1.000 schriftlichen Anregungen ist das Innenstadtentwicklungskonzept gemeinschaftlich entstanden.

Die Einbeziehung privater Grundstücke in das Innenstadtentwicklungskonzept ist nötig, wenn man die Stadt tatsächlich umfassend attraktiver gestalten will. Die Stadt muss ihre Planung zunächst eigentümerunabhängig aufstellen. Nimmt man wichtige Flächen einfach heraus, wenn der Eigentümer in der ersten Reaktion nicht verkaufsbereit ist, entsteht eine Flickschusterei statt eine in sich geschlossenen Planung. Aus der Innenstadtentwicklung wird eine „halbe“ Innenstadtentwicklung. Davon unberührt ist die Frage, ob die Planung nachher zu 100% umgesetzt werden kann.

Von der Planung sind viele Grundstückeigentümer betroffen. Egal, ob es sich nun um Parkplatzflächen, Flächen für den Einzelhandel, Grünflächen oder Verkehrswege handelt, große Änderungen sind ohne die Einbeziehung privater Flächen nicht möglich. Wer also tatsächlich in der Stadt etwas ändern will, muss auch zur Einbeziehung privater Flächen im öffentlichen Interesse bereit sein.

Dabei kann man sicher sein, dass die Stadt an einer einvernehmlichen Entwicklung mit den Grundstückseigentümern interessiert ist. Ziel einer Sanierungssatzung ist nicht die Enteignung, sondern die Beseitigung von negativen städtebaulichen Entwicklungen. Vielmehr wird die Stadt das Gespräch mit allen betroffenen Grundstückseigentümern suchen. Zu Informationsgesprächen steht die Verwaltung stets bereit; Voraussetzung für verbindliche Gespräche ist allerdings, dass Konzept und Sanierungssatzung beschlossen sind. Auch ist es nicht möglich, jetzt in konkrete Grundstücksverhandlungen mit allen Eigentümern einzusteigen, deren Grundstück erst bei geplanten Maßnahmen in mehreren Jahren eine Rolle spielt.

Lassen Sie uns gemeinsam nach vorne schauen und unsere Stadt für die nächsten Jahrzehnte zukunftssicher aufstellen. Dafür ist es aber auch wichtig, eine positive Grundhaltung zu entwickeln, die den Mut zu Neuem aufbringt, damit wir beim 800jährigen Stadtjubiläum mit Stolz auf eine rundum attraktive Stadt blicken können.

Viele Informationen zum Innenstadtentwicklungskonzept finden Sie im Internet unter http://attendorn-innenstadt2022.de/

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