Eine ganz besondere Gratulation

08. November 2020

Zu den angenehmen Pflichten eines Bürgermeisters gehört es immer wieder, Bürgerinnen und Bürgern zu besonderen Anlässen zu gratulieren, zum Beispiel zur Goldenen Hochzeit. Etwas ganz Besonderes ist es aber, wenn man als Bürgermeister den eigenen Eltern zur Goldenen Hochzeit gratulieren darf. Genau das durfte ich am Wochenende tun.

Auf diesen Termin hatte ich mich schon lange besonders gefreut. Zwar fiel die geplante Feier meiner Eltern mit Freunden und Verwandten Corona zum Opfer. Aber das heißt ja nicht, dass man nicht trotzdem im engsten Familienkreis einen schönen Tag verbringen kann. Und wenn die Zahl der Menschen, die zusammenkommen dürfen, so dermaßen niedrig ist, ist es schon mal praktisch, wenn der Sohn und der Bürgermeister ein und dieselbe Person sind.

Und im Frühjahr können wir dann hoffentlich die große Feier nachholen, nach dann 50,5 Ehejahren, wenn Corona hoffentlich keine so große Rolle mehr spielt und wir alles gesund überstanden haben. Bis dahin und darüber hinaus, alles Gute, Mama und Papa, danke für alles, auf noch viele schöne gemeinsame Jahre und noch mal herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit!

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