Industriegebiet Fernholte: Der Weg ist frei

02. März 2023

(Bildquelle: Flemming Krause, WP)

Die Nachrichten aus Münster gestern waren ein Grund zum Jubeln. Das dortige Oberverwaltungsgericht NRW hat die Klage der Landesarbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände (LNU) gegen das Industriegebiet Fernholte in zweiter Instanz zurückgewiesen. Damit ist nun klar: Das Industriegebiet Fernholte kann weiter erschlossen werden. Das ist ein herausragendes Signal an die Gewerbetreibenden in Attendorn; die Stadt kann ihre Firmen endlich wieder mit Gewerbeflächen versorgen.

Denn in Attendorn kann die Kommune Gewerbebetrieben schon seit Jahren keine eigenen Flächen mehr anbieten. Das ist aber eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass Attendorn weiterhin ein starker Industriestandort bleibt. Die Hansestadt Attendorn plant deshalb, im Bereich Fernholte-Eckenbach ein Industriegebiet mit 26 ha Netto-Baufläche zu erschließen.

Die entsprechende Entscheidung dafür fiel bereits 2007 im Stadtrat. Im Jahr 2011 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Entwicklungssatzung, mit deren Hilfe die Maßnahme realisiert werden sollte. Im Jahr 2014 wurde bereits die Zubringerstraße gebaut. Die nachfolgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen, die sich vor allem um den Artenschutz im Bereich des im Gebiet verlaufenden namenslosen Gewässers drehten, füllen Bände, und sind leider ein Beispiel dafür, wie schwierig und langwierig es mittlerweile ist, ein wichtiges Infrastrukturvorhaben in Deutschland zu realisieren.

Nun aber hat das Oberverwaltungsgericht ebenso eindeutig wie vorher das Verwaltungsgericht bestätigt, dass die erteilten Genehmigungen bestandskräftig sind und ein erhebliches öffentliches Interesse an der Erschließung des Industriegebietes besteht. Zwar ist damit lediglich über den Eilantrag der Klägerin entschieden worden. Aber aus meiner Sicht ist nicht zu erwarten, dass ein Gericht im Hauptverfahren zu einer grundlegend anderen Entscheidung kommt.

Somit kann es endlich weitergehen mit der Erschließung des Industriegebietes. Konkret sollen die Bauarbeiten im August wieder starten. Dann soll zunächst der Wasserlauf an den Rand des künftigen Industriegebietes verlegt und dort ökologisch aufgewertet werden. Danach sollen die Flächen so profiliert werden, dass sie bebaubar sind. Und schließlich folgt die Erschließung des Gebietes mit Straßen und Versorgungsleitungen. Kann die aktuelle Zeitplanung eingehalten werden, können im Industriegebiet die ersten Hallen 2027 gebaut werden – 20 Jahre nach der Entscheidung für dieses Industriegebiet.

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