Kommunal-Soli bleibt trotzdem falsch

30. August 2016

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Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Der Kommunal-Soli verstößt nicht gegen die Landesverfassung. Damit wiesen sie die Verfassungsklage von über 70 Zahlerkommunen, darunter auch die Hansestadt Attendorn, gegen den Kommunal-Soli ab. Jedes Jahr müssen derzeit 76 Kommunen 90 Mio. Euro an Städte mit notleidendem Haushalt überweisen. Attendorn hat in den Jahren 2014 und 2015 je 1,8 Mio. Euro, in diesem Jahr 2,3 Mio. Euro beigesteuert.

Nicht, dass es schlecht wäre, dass die Landesregierung das Problem faktisch überschuldeter Kommunen angeht und diesen aus dem eigenen Haushalt Mittel im Tausch gegen ein verschärftes Spardiktat zur Verfügung stellt. Aber die Beteiligung anderer Kommunen über die schon bestehenden Umverteilungsmechanismen hinaus, ist und bleibt meiner Meinung nach falsch.

Meiner Meinung nach werden hier Fehlanreize gesetzt, wenn Kommunen, die solide gewirtschaftet haben, gerade deswegen zu einer weiteren Umlage herangezogen werden. Überhaupt nicht einzusehen ist, dass dazu auch Kommunen gehören, denen das Wasser selbst bis zum Hals steht, die aber noch nicht Nothaushalt sind.

Vor diesem Hintergrund müssen wir zwar den Beschluss des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes akzeptieren. Der Beschluss muss nun analysiert werden; danach entscheiden wir in Attendorn darüber, ob wir mit anderen Kommunen zusammen auch vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe ziehen. Enttäuscht bin ich allerdings darüber, dass das Gericht nicht zumindest eine Korrektur der zahlreichen Ungereimtheiten in der Konstruktion des Kommunal-Solis angemahnt hat. Und die politische Beurteilung hat ungeachtet der juristischen Beurteilung Bestand: Danach ist und bleibt der Kommunal-Soli falsch. Die von den sogenannten abundanten Kommunen aufzubringenden 90 Mio. Euro jährlich machen Kranke nicht gesund, können aber Gesunde auch noch krank machen.

 

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